Rechtsanwalt & Mediator
Alexander ChatzigeorgiouAm Finther Wald 60, 55126 Mainz-Finthen
Schadenersatzrecht
Hierzu zählen sowohl Vermögensschäden als auch immaterielle Schäden. Für den Ersatz materieller und immaterieller Schäden gelten jedoch im deutschen Recht unterschiedliche Regeln: Für immaterielle Schäden kann nur dann eine Entschädigung in Geld gefordert werden, wenn das Gesetz dies explizit anordnet. Bei Vermögensschaden kann der Geschädigte hingegen bei Verletzung seiner Person oder Beschädigung einer Sache statt Naturalherstellung Ersatz in Geld.
Die Auseinandersetzung mit dem Schädiger oder dessen Versicherung gehört zu den anwaltlichen Tätigkeiten. Die oft schwere Frage der Regulierungsfähigkeit, der Anspruchsbegründung, der Beweisbarkeit und des Umfangs des zu regulierenden Schadens erfordert eine Erfahrung, die Ihnen die Kanzlei bieten kann.